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9.05.2008

Mein Posting Erste Abmahnung (bitte dort auch die Kommentare beachten) ist bei Google unter den Stichworten “Abmahnung” und “Vertretungsberichtgte” gut platziert, denn gestern und heute haben sich 2 weitere betroffene GbRs bei mir gemeldet, die von der Kanzlei F. aus Köln eine Abmahnung bekommen haben. Die Parallelen sind unübersehbar – Zum Thema sehr passend die heutige Heise-Meldung: Neue Urteile zur Impressumspflicht für Internetangebote. Interessant der Absatz:

“In dem von den Richtern des OLG zu entscheidenden Fall war zwar eine Anbieterkennzeichnung vorhanden, jedoch fehlte die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde ebenso wie die Angabe der Handelsregisternummer des Unternehmens. Zwar sei in dem Fehlen dieser Bestandteile grundsätzlich ein Verstoß gegen die Vorgaben des Telemediengesetzes und damit auch eine Verletzung des Wettbewerbsrechts zu sehen. Diese Rechtsverletzung sei jedoch nur als unerheblich zu bewerten, sodass das Gericht die Beschwerde des Antragstellers als unbegründet zurückwies.”

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1 Anmerkung
Track und was weiss ich für backs:

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